Rechtliches

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Gastgeber im Sankt Wendeler Land

Die Servicezentrale der Sankt Wendeler Land Touristik, nachstehend »SWL Touristik« abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienzimmer, Ferienhäuser und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich »Gastgeber« genannt, im Sankt Wendeler Land entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der SWL Touristik. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1.    Stellung der SWL Touristik, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen

1.1.    Für alle Vertragsabschlüsse gilt bei Vertragsschluss: Die SWL Touristik ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2.    Soweit die SWL Touristik weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der SWL Touristik selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die SWL Touristik lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistugnen.
1.3.    Die SWL Touristik hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der SWL Touristik vorliegen.
1.4.    Unbeschadet der Verpflichtungen der SWL Touristik als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der SWL Touristik) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die SWL Touristik im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziff. 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.5.    Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der SWL Touristikherausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
1.6.    Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

2.    Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern

2.1.    Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastauf- nahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen sind Auftraggeber, Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese selbst, nicht der einzelne Teilnehmer, soweit etwas anderes mit dem Gastgeber nicht ausdrücklich vereinbart wird.
d) Reisemittler und Buchungsstellen, mit Ausnahme der SWL Touristikselbst, sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen.
e) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der SWL Touristik oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
f) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt
2.2.    Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Gast drei Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die SWL Touristikzusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers vor. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bzw. der SWL Touristik bedarf, zustande, wenn der Gast bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3.     Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert.
b) Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext vom Gastgeber oder im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons »zahlungspflichtig buchen« bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Gast drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers bzw. der SWL Touristikals dessen Vermittler beim Gast zustande.
2.4.    Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons »zahlungspflichtig buchen« durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber/die SWL Touristik dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

3.    Unverbindliche Reservierungen

3.1.    Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der SWL Touristik oder dem Gastgeber möglich.
3.2.    Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
3.3.    Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt freigehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt der SWL Touristik bzw. dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als eine auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der SWL Touristik oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zustande.

4.    Preise und Leistungen

4.1.    Die in der Buchungsgrundlage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2.    Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

5.    Zahlung

5.1.    Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbe-stätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
5.2.    Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
5.3.    Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen.
5.4.    Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/oder die Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu belasten.

6.    Rücktritt und Nichtanreise

6.1.    Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.
6.2.    Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer), um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3.    Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung anrechnen lassen. Soweit eine solche anderweitige Belegung nicht möglich ist, wird er sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4.    Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast/der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung

90%

Bei Übernachtung/Frühstück

80%

Bei Halbpension

70%

Bei Vollpension

60%

6.5.    Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6.    Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.7.    Die Rücktrittserklärung ist bei Buchungen über die Servicezentrale aus buchungstechnischen Gründen an die SWL Touristikzu richten und sollte im Interesse des Gastes erfolgen.

7.    An- und Abreise

7.1.    Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
7.2.    Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6 entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
7.3.    Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.

8.    Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber

8.1.    Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der SWL Touristikerfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
8.2.    Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung ohne Fristsetzung zur Abhilfe durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

9.    Haftungsbeschränkung

9.1.    Der Gastgeber haftet unbeschränkt,
- soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
- soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2.    Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3.    Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10.    Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

10.1.    Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
10.2.    Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der SWL Touristik und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

11.    Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1.    Die SWL Touristikweist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für die SWL Touristikverpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
11.2.    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast/dem Auftraggeber und dem Gastgeber bzw. der SWL Touristikfindet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
11.3.    Der Gast bzw. der Auftraggeber kann den Gastgeber bzw. die SWL Touristiknur an deren Sitz verklagen.
11.4.    Für Klagen des Gastgebers bzw. der SWL Touristikgegen den Gast/den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
11.5.    Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

© Urheberrechtlich geschützt;
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2020-2021

Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Eigenbetrieb Touristik & Freizeit Sankt Wendeler Land
Sankt Wendeler Land Touristik
Am Seehafen 1
66625 Nohfelden-Bosen
Tel. +49 6851 801-8000
Fax +49 6851 801-8020
tourist-info@bostalsee.de
www.sankt-wendeler-land.de
Rechtsträger: Landkreis St. Wendel, vertreten durch Landrat Udo Recktenwald, Mommstraße 21–31, 66606 St. Wendel

Noch ein paar Hinweise

Die Tourist-Information ist lediglich Vermittler zwischen Beherbergungsbetrieb und Gast. Wir haften deshalb nicht für irgendwelche Verpflichtungen aus dem vermittelten Vertrag oder für nicht ordnungsgemäße Eintragungen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind die jeweiligen Unterkunftsbetriebe selbst verantwortlich.

Die Angebote im Internet entsprechen dem Stand bei Drucklegung unserer jährlich erscheinenden Kataloge (ca. 3 Monate vor Jahresende). Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichtet. Deshalb empfehlen wir vor endgültigem Vertragsabschluss Preise und Leistungen mit dem Vermieter genau abzusprechen.

Bei Nutzung einer Online-Buchungsplattform wird ausschließlich ein Nutzungs- und Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen nach dessen Geschäftsbedingungen begründet. Die Tourist-Information Sankt Wendeler Land ist bezüglich dieser Buchungsmöglichkeit weder Diensteanbieter, noch Reisemittler, noch Vertragspartner bezüglich der gebuchten Leistung und haftet deshalb nicht.

Bei der Buchung von Unterkünften besteht nach verbindlichem Vertragsabschluss gesetzlich kein kostenloses Rücktrittsrecht. Wir empfehlen Ihnen deshalb grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung für Reisen in Deutschland.
Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z. B. wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen bzw. später beenden müssen, dann schützt Sie die Rücktrittsversicherung vor finanziellen Folgen:

  • Bei Stornierung einer gebuchten Reise bzw. Ferienwohnung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt (s. Hinweis zu: Stornierungen)
  • Bei vorzeitiger oder nachträglicher Rückreise werden die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt, soweit An- und Abreise im versicherten Arrangement enthalten sind.
  • Bei Abbruch der Reise werden die Aufwendungen für nicht beanspruchte Reiseleistungen ersetzt.

Der Versicherungsabschluss ist nur bei der Buchung der Reise bzw. Ferienunterkunft, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Aushändigung der Buchungsunterlagen möglich.

Hinweis zu: Stornierungen 

Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen.
Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung erhoben.
Nach der heute allgemein gültigen Rechtssprechung beträgt der Schadensersatz bei

  • Ferienhäusern/Ferienwohnungen 90 %
  • Übernachtung/Frühstück  80 %
  • Übernachtung/Halbpension 70 %
  • Übernachtung/Vollpension 60 %

des vertraglich vereinbarten Preises.

Reiserücktritt

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Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners ERGO Reiseversicherung AG.

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Kontakt

Sankt Wendeler Land Touristik
Am Seehafen 1
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+49 6851 801-8000
tourist-info@bostalsee.de

Übernachten

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