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Hiking arrangements

You enjoy wearing away your shoe leather by walking through changing landscapes and enjoying fantastic views? Then you are perfectly placed in the region of Sankt Wendel. The most diverse hiking trails offer pure walking fun, amongst them classified premium trails and pilgrim ways inviting reflection, which will turn your holiday into an unforgettable experience.

IVV-hiking round the Bostalsee lake

Seven designated circular hiking trails with scoring for the International People’s Sports Association (IVV) lead through the diverse landscape of the low mountain range of the region of Sankt Wendel. In total there are 170 km of hiking that can be accomplished within three years. The daily targets are between 8 and 34 km. Starting point for all is the Recreational Centre Bostalsee. The IVV-hiking guide contains detailed descriptions of the routes and many tips and useful information about things to be seen and done along the way.

Services

  • three or seven nights bed and breakfast in a double room with shower/WC
  • Accommodation in a middle class hotel or a private accommodation close to the Bostalsee lake
  • packed lunch
  • an IVV-hiking guide
  • one hiking map per booking
  • one IVV-sew-on badge
  • one certificate
  • This offer can be booked throughout the year.

Price per person

Middle class hotel

  • 139 Euros for three nights bed and breakfast in a double room
  • 176 Euros for three nights bed and breakfast in a single room
  • 315 Euros for seven nights bed and breakfast in a double room
  • 399 Euros for seven nights bed and breakfast in a single room

Private accommodation:

  •  95 Euros for three nights bed and breakfast in a double room, 110 Euros in a single room
  • 209 Euros for seven nights bed and breakfast in a double room, 248 Euros in a single room

Organiser

Tourist Information Centre Sankt Wendeler Land
Am Seehafen, 66625 Nohfelden-Bosen
Telephone (06852) 9011-0
Telefax (06852) 9010-20
www.sankt-wendeler-land.de
tourist-info@bostalsee.de

 

Experience pure scenery - Walking on the Panoramaweg

Experience pure countryside and scenery on the trail Panoramaweg Sankt Wendeler Land in total covering a total of 120 km, and located in the nature reserve Saar-Hunsrück. A diverse low mountain range landscape with scenic changes of forested hills and open culture land. Impressive viewpoints and many pretty jewels await you during the day’s stage.

Services

  • four nights bed and breakfast in a double room with shower/WC
  • baggage transfer
  • one hiking map per booking

Optional additional services:

a packed lunch can be ordered for 6 Euros per day

Price per person

  • 217,- Euros for four nights bed and breakfast in a double room
  • 270,- Euros for four nights bed and breakfast in a single room

Organiser

Tourist Information Sankt Wendeler Land
Am Seehafen 1
66625 Nohfelden-Bosen
Telephone +49 (68 52) 90 11-0
Telefax +49 (68 52) 90 10-20
www.sankt-wendeler-land.de
tourist-info@bostalsee.de

 

Erholsame Wandertage im Gästehaus Braunshausen

"Wer das Saarland kennt, der liebt es!"

So beschreiben viele Gäste ihre Eindrücke nach einem Besuch des Saarlandes und insbesondere des Sankt Wendeler Landes. Idyllische und charismatische Landschaften, Historisches auf Schritt und Tritt. Ein wahres Paradies für Wanderer und Radfahrer. Hinzu kommen die Gastlichkeit der Saarländer und deren Sinn für gutes Essen und Trinken. Genießen Sie es in vollen Zügen.

Beginnen Sie Ihre Entdeckungsreise bei uns im nördlichen Saarland unter dem MOtto "Kelten, Sterne und Planeten". Entdecken Sie die 5. Etappe des Saar-Hunsrück-Steigs mit einem kulturgeschichtlichen Höhepunkt, dem Keltischen Ringwall in Otzenhausen. Ein weitere Ziel kann die Region rund um die Primstalsperre sein. Hier begleiten Sie Sonne, Mars, Jupiter und Uranus. Weitere Wandermöglichkeiten rund um unser Haus erwarten Sie.

Leistungen

  • drei Übernachtungen mit Frühstücksbuffet
  • zwei Abendessen kalt
  • ein Abendmenü warm zum Abschluss
  • zwei Lunchpakete
  • eine Wanderkarte pro Buchung
  • Nutzung der Sauna
  • Parkmöglichkeiten am Hotel

Preis pro Person

  • 120,- Euro im Mehrbettzimmer (ab 4 Personen)
  • 130,- Euro im Dreibettzimmer
  • 150,- Euro im DZ

Veranstalter

Gästehaus Braunshausen
im Sport- und Freizeitpark Peterberg
Peterbergstraße 40
66640 Nonnweiler-Braunshausen
Telefon (0 68 73) 66 86-0
Telefax (0 68 73) 66 86 99
www.gaestehaus-braunshausen.de
info@gaestehaus-braunshausen.de

 

Walking pleasure at lake Bostalsee

The region of Sankt Wendel is a paradise for hikers and nature lovers! Classified premium hiking trails, theme hikes and pilgrim ways, in the region of Sankt Wendel there are lots of things waiting to be discovered. Experience the fantastic landscape during extensive hikes. Enjoy the diverse leisure time offers at the Bostalsee lake close to the comfortably furnished villa. Start your short break with a relaxing circular boat trip on the boat “Sankt Wendeler Land”

  • 1st day: travel to the hotel, have a welcome drink, then just to get you in the mood for the hiking weekend, a walk on the circular lake walk (6.8 km) offers itself
  • 2nd day: hike on the premium hiking trail Rötelsteinpfad (15 km), starting at the Nohmühle
  • 3rd day: hike on the premium hiking trail Bärenpfad (12 km), starting at Nohfelden
  • 4th day: travel home

Services

  • Three nights in a Comfort double room
  • three breakfasts from the luxurious buffet
  • three four-course menus in the evenings
  • one hiking map region Sankt Wendel
  • maps of the premium trails "Rötelsteinpfad" and "Bärenpfad"
  • free transfer to the hiking paths (please pre-register)

Optional

  • paked lunches 6,50 euros per day

Prices per person

  • 155,- euros in a double room comfort
  • 195,-  euros in a single room comfort
  • 167,- euro in a double room exclusive
  • 185,- euros in a single room exclusive

Organiser

Hotel Landhaus Mörsdorf***
Nahestraße 41
66625 Neunkirchen/Nahe
Telephone +49 (68 52) 90 12-0
Telefax +49(68 52) 90 12-90
www.hotel-landhaus-moersdorf.com
info@hotel-landhaus-moersdorf.com

 

Merker's hiking days

A whole bundle full of indulgence! Hiking on top quality premium trails offer an intensive experience in nature combined with fresh air and harmonic silence. The Tiefenbach-Pfad at St. Wendel offers beautiful views and, with its gems on the way, always offers a surprise. The Weiselberg mountain summit tour near Oberkirchen is rich in stones in the true sense of the word with its stone formations “Steinernes Meer” (Stone Sea) and “Steinerner Schrank” (Stone Cabinet), which makes this tour an unforgettable experience. The Bärenpfad in Nohfelden offers pure untouched nature. A good meal will also be a delight at the end of a day full of wonderful experiences.

Services

  • three nights with breakfast buffet
  • a welcome cocktail
  • three four-course indulgence menus
  • two packed lunches
  • transfer service to and from the railway station Türkismühle
  • hiking maps
  • on demand: transfer to the hikes and back (additional costs)

Price per person 

  • 187,- Euros  in a double room
  • 217,- Euros in a single room

Extension per night

  • 40,- Euros in a double room
  • 46,- Euros in a single room


Organiser

Merker’s Bostal-Hotel & Restaurant***
Bostalstraße 46
66625 Nohfelden-Bosen
Telephone +49 (68 52) 90 24-0
Telefax +49 (68 52) 548
www.merkers-hotel.de
info@merkers-hotel.de

 

Hiking fun at the Bostalsee lake

Fun in movement for beginners and connoisseurs: may our gentle tours round the Bostalsee lake not only awaken your love for hiking but also the beautiful Saarland and its hospitality. Take one of the tours with the best views via the Tiefenbach-Pfad (one of the best walking paths in Germany) and other tempting walking paths. What are you waiting for?

Services

  • two nights bed and breakfast
  • two three-course connoisseur menus
  • two packed lunches
  • one welcome cocktail
  • one comfortable bathrobe in your room
  • free use of our  pool with whirlpool, sauna and steam-bath
  • map of all premium hiking trails per booking
  • two maps of hiking trails 1:25.000 in combination per booking

Price per person

  • as of 152,- euros in a double room
  • as of 191,- euros in a single room

Dates

all year round, except Christmas and New Year’s Eve

Organiser

Victor’s Seehotel Weingärtner****
Bostalstraße 12
66625 Nohfelden-Bosen
Telephone +49 (68 52) 88 90
Telefax +49 (68 52) 8 16 51
www.victors.de
info.nohfelden@victors.de

 

Hiking-walking-cycling arrangement

Experience two days full of variety on the court estate Imsbach and find out about the region on the hiking and cycling paths of the region Sankt Wendel. After your arrival, from 15.00 onwards, we will serve you a three-course evening menu. Next morning you will enjoy our rich breakfast buffet, after which you can use the day for extensive hiking or cycling tours through the nature park Saar-Hunsrück.

For better orientation and planning you will receive maps of the region from us. On your return to the hotel you will receive a pleasant herbal foot bath in your room. Of course our Finnish sauna and our wellness area are available to you for your relaxation.

In the evening we will spoil you with a three-course menu.
You will stay in one of our comfortable double rooms. These are all equipped with SAT-TV, ISDN-phone, W-LAN internet access, shower or bath, balcony or patio.

The next morning a comprehensive breakfast buffet awaits you in our restaurant, which you can enjoy in peace and quiet. You can comfortably check out up to 12 o’clock midday.

Services

  • two nights in a comfortable double room
  • maps for the hiking and cycling paths of the nature park Saar-Hunsrück
  • two three-course menus
  • two comprehensive breakfast buffets
  • sauna usage and fitness area free of charge
  • one revitalising herbal foot bath
  • one packed lunch or a lunch in the restaurant on the 2nd day

Price per person

170 Euros in a double room

 

Organiser

Hofgut Imsbach***S
Hotel – Restaurant – Tagungszentrum
Hofgut Imsbach 1
66636 Tholey-Theley
Telephone +49 (68 53) 50 14-0
Telefax +49 (68 53) 50 14 13
www.hofgut-imsbach.de
info@hofgut-imsbach.de

 

Activity and pleasure

Active holidays are great fun with us. Many classified premium hiking trails and an outstanding cycle path network, as well as Nordic Walking Parks all around the Bostalsee lake and in the region of Sankt Wendel, make for pure walking and cycling fun. Suggestions and maps for extensive hiking and walking routes with different degrees of difficulty are available. Bicycles can be stored and repaired in the large cycle garage. Of course we also have an extensive tool assortment available.

Our house is recommended by “Bett & Bike” (accommodation guide by the ADFC Cyclist’s Association).

Start the morning, after a quiet relaxing night and after strengthening yourself at the copious breakfast buffet, for a day full of experiences. After your day’s tour relax on your balcony or patio, or in the garden of the hotel on the provided relaxers and in the Strandkorbs (a type of hooded beach wicker bench). In the evening you can enjoy specialties from our fine country kitchen as a four-course menu.

Services

  • 3 nights in a Comfort double room
  • 3 copious breakfast buffets
  • 3 4-course menus in the evening
  • hiking map of the region Sankt Wendel and maps of the premium hikes
  • one boat trip with the solar powered boat on the Bostalsee lake

Price per person

  • 165 euros in a double room
  • per extra night: 50 euros

Organiser

Hotel Haus Seerose***
Staudammstraße 5
66625 Nohfelden-Gonnesweiler
Telephone +49 (68 52) 99 13 66
Telefax +49 (68 52) 99 13 65
www.seerose-bostalsee.de
seerose-bostalsee@t-online.de

 

Reisebedingungen

Unsere Reisebedingungen für Pauschal-Arrangements

Reisebedingungen

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Tourist-Information Sankt Wendeler Land

Sehr geehrter Gast,

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit dem Landkreis St. Wendel als Rechtsträger der Tourist-Information Sankt Wendeler Land, nachstehend „TI SWL“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der TI SWL. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung.

1. Vertragsschluss

1.1 Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots der TI SWL und der Buchung des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von der TI SWL nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leistungen der TI SWL hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der TI SWL herausgegeben werden, sind für die TI SWL und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht der TI SWL gemacht wurden.

d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der TI SWL vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde der TI SWL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende drei Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch die TI SWL zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Reisenden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt die TI SWL eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Reisenden nicht zugeht.

c) Unterbreitet die TI SWL auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot der TI SWL an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung der TI SWL (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Reiseleistungen annimmt.

1.3 Bei Buchungen, die über den Internetauftritt der TI SWL erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt der TI SWL erläutert.

b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von der TI SWL im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende der TI SWL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Die TI SWL ist vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung der TI SWL beim Reisenden zu Stande.

i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Die TI SWL wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln.

2. Leistungen

Die von der TI SWL geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem In­halt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hin­weise und Erläuterungen.

3. Anzahlung/Restzahlung

3.1    Der Landkreis Sankt Wendel als Rechtsträger der TI SWL  und Vertragspartner des Reisenden als Reiseveranstalter ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ § 651 Abs. 3 Nr. 6 BGB) von der Verpflichtung zur Durchführung der so genannten Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter) befreit. Der Reisende erhält demnach keinen so genannten Sicherungsschein. Gleichwohl ist das vom Reisenden an die TI SWL bezahlte Geld natürlich trotzdem völlig sicher.

3.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung oder Annahme eines Angebots von TI SWL) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises.

3.3    Die Restzahlung ist, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

3.4    Ist die TI SWL zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisende Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist die TI SWL berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.

4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung

4.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TI SWL.

4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden steht der TI SWL Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der TI SWL wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche ander­weitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:

a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises

b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises

c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises

d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises

e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises

 

4.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

4.3    Dem Reisenden bleibt es vorbehalten der TI SWL nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

4.4 Die TI SWL behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die TI SWL nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die TI SWL einen solchen Anspruch geltend, so ist die TI SWL verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.5 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die TI SWL, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 10,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Obliegenheiten des Reisenden (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)

5.1    Der Reisende ist verpflichtet, eventuell dem Leistungsträger, auftretende Mängel unverzüglich der TI SWL anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger insbesondere dem Unterkunftsbetrieb, ist nicht ausreichend.

5.2    Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der TI SWL erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die TI SWL, bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der TI SWL oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

5.3 Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vor­gesehenen Rückreisedatum gegenüber der TI SWL unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

6. Haftungsbeschränkung

6.1    Die vertragliche Haftung der TI SWL für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die TI SWL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2    Die TI SWL haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,

a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind, nicht Bestandteil des Pauschalangebots der TI SWL sind, für den Reisenden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder

b) die während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltun­gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.).

Die Haftung der TI SWL aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt.

7. Rücktritt der TI SWL wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl

7.1   Die TI SWL kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

7.2  Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.

7.3  Die TI SWL ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

7.4  Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 7.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die TI SWL verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.

7.5  Im Falle eines Rücktritts der TI SWL wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reisende die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise verlangen, soweit die TI SWL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung der TI SWL über die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

7.6  Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der TI SWL zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die TI SWL wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die TI SWL zurückerstattet worden sind.

9. Verjährung

9.1   nsprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der TI SWL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TI SWL beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TI SWL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TI SWL beruhen.

9.2  Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

9.3  Die Verjährung nach Ziffer 9.1 und 9.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

9.4  Schweben zwischen dem Reisenden und der TI SWL Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die TI SWL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10.    Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

10.1 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der TI SWL die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die TI SWL ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.

10.2  Für Klagen der TI SWL gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TI SWL vereinbart.

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© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004 – 2013

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Reiseveranstalter ist:

Tourist-Information Sankt Wendeler Land, Am Seehafen 1

66625 Nohfelden-Bosen

Tel. (06852) 90 11-0,

Fax (06852) 90 10-20

tourist-info@bostalsee.de

www.sankt-wendeler-land.de

Rechtsträger: Landkreis St. Wendel

vertreten durch Landrat Udo Recktenwald, Mommstraße 21-31, 66606 St. Wendel