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Reiten

Das Sankt Wendeler Land ist ein attraktives Ziel für Ihren Urlaub hoch zu Ross. Für Kinder wie auch für Erwachsene finden Sie hier die passenden Angebote für einen erlebnisreichen Reiturlaub.

Erlebnisreiterferien auf dem Gestüt Nahetal - Spaß nicht nur für Kids

Unabhängig von Alter oder Ausbildungsstand, bei uns auf dem Islandpferdegestüt Nahetal findet man das passende Reitangebot. Gerade die positiven Eigenschaften des Islandpferdes im Umgang und Charakter tragen zu einem sicheren Reiterlebnis bei. Außerdem leben unsere Pferde im Herdenverband auf großzügigen, ökologisch bewirtschafteten Weiden; dies ist mit entscheidend für ihre Ausgeglichenheit unter dem Reiter.

Jeder Feriengast hat seinen eigenen Isi zum Pflegen und Liebhaben. Den qualifizierten Reitunterricht erteilen wir je nach Kenntnisstand an der Longe oder in der Bahn bzw. im Gelände. Bei unseren 120 Pferden gibt es immer was zu erleben. Ihr könnt dabei sein, beim Pferdeumtrieb, bei der Koppelkontrolle oder... vielleicht seid ihr ja auch da, wenn eines unserer vielen Fohlen geboren wird. Auch sonst stellen unsere Betreuerinnen ein klasse Programm für Euch auf die Beine, wie z.B. Schwimmen mit Pferd, eine Schnitzeljagd oder Sommer rodeln! Dabei geht es bei uns ganz familiär zu. Tagesgäste sind uns ebenfalls herzlich willkommen!

Leistungen

  • Übernachtung von Sonntag bis Samstag in Mehrbettzimmern
  • Vollpension mit Getränken
  • Begegnungen mit dem Pferd (Verhalten in der Herde, Haltung und Fütterung, Lebensraum Wald, Verhalten des Reiters etc.)
  • kompetenter Reitunterricht entsprechend dem Leistungsstand des Reitschülers (10 Unterrichtseinheiten)
  • Pferdepflege (Umgang mit Putzzeug, Pferde führen, Anbinderegeln etc., täglich zwei Zeiteinheiten)
  • Ferienprogramm während der gesamten Woche (teilweise zusätzliche Eintrittskosten)
  • ganztägige Betreuung

Preis pro Person

  • ab 315,- Euro im Mehrbettzimmer (min. 6 Personen, max. 12)
  • Tagesgäste ab 42,- Euro pro Tag
  • Erwachsene im Ferienprogramm ab 345,- Euro

Veranstalter

Familie Gessner
Nahetalstraße 53
66625 Nohfelden-Gonnesweiler
Telefon +49 (68 52) 9 21 05
Telefax +49 (68 52) 9 21 07
www.gestuet-nahetal.de
gestuet-nahetal@t-online.de

 

Reisebedingungen

Unsere Reisebedingungen für Pauschal-Arrangements

Reisebedingungen

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Tourist-Information Sankt Wendeler Land

Sehr geehrter Gast,

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit dem Landkreis St. Wendel als Rechtsträger der Tourist-Information Sankt Wendeler Land, nachstehend „TI SWL“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der TI SWL. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung.

1. Vertragsschluss

1.1 Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots der TI SWL und der Buchung des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von der TI SWL nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leistungen der TI SWL hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der TI SWL herausgegeben werden, sind für die TI SWL und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht der TI SWL gemacht wurden.

d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der TI SWL vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde der TI SWL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende drei Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch die TI SWL zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Reisenden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt die TI SWL eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Reisenden nicht zugeht.

c) Unterbreitet die TI SWL auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot der TI SWL an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung der TI SWL (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Reiseleistungen annimmt.

1.3 Bei Buchungen, die über den Internetauftritt der TI SWL erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt der TI SWL erläutert.

b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von der TI SWL im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende der TI SWL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Die TI SWL ist vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung der TI SWL beim Reisenden zu Stande.

i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Die TI SWL wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln.

2. Leistungen

Die von der TI SWL geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem In­halt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hin­weise und Erläuterungen.

3. Anzahlung/Restzahlung

3.1    Der Landkreis Sankt Wendel als Rechtsträger der TI SWL  und Vertragspartner des Reisenden als Reiseveranstalter ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ § 651 Abs. 3 Nr. 6 BGB) von der Verpflichtung zur Durchführung der so genannten Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter) befreit. Der Reisende erhält demnach keinen so genannten Sicherungsschein. Gleichwohl ist das vom Reisenden an die TI SWL bezahlte Geld natürlich trotzdem völlig sicher.

3.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung oder Annahme eines Angebots von TI SWL) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises.

3.3    Die Restzahlung ist, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

3.4    Ist die TI SWL zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisende Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist die TI SWL berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.

4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung

4.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TI SWL.

4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden steht der TI SWL Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der TI SWL wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche ander­weitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:

a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises

b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises

c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises

d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises

e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises

 

4.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

4.3    Dem Reisenden bleibt es vorbehalten der TI SWL nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

4.4 Die TI SWL behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die TI SWL nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die TI SWL einen solchen Anspruch geltend, so ist die TI SWL verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.5 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die TI SWL, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 10,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Obliegenheiten des Reisenden (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)

5.1    Der Reisende ist verpflichtet, eventuell dem Leistungsträger, auftretende Mängel unverzüglich der TI SWL anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger insbesondere dem Unterkunftsbetrieb, ist nicht ausreichend.

5.2    Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der TI SWL erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die TI SWL, bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der TI SWL oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

5.3 Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vor­gesehenen Rückreisedatum gegenüber der TI SWL unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

6. Haftungsbeschränkung

6.1    Die vertragliche Haftung der TI SWL für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die TI SWL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2    Die TI SWL haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,

a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind, nicht Bestandteil des Pauschalangebots der TI SWL sind, für den Reisenden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder

b) die während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltun­gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.).

Die Haftung der TI SWL aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt.

7. Rücktritt der TI SWL wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl

7.1   Die TI SWL kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

7.2  Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.

7.3  Die TI SWL ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

7.4  Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 7.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die TI SWL verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.

7.5  Im Falle eines Rücktritts der TI SWL wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reisende die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise verlangen, soweit die TI SWL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung der TI SWL über die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

7.6  Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der TI SWL zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die TI SWL wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die TI SWL zurückerstattet worden sind.

9. Verjährung

9.1   nsprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der TI SWL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TI SWL beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TI SWL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TI SWL beruhen.

9.2  Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

9.3  Die Verjährung nach Ziffer 9.1 und 9.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

9.4  Schweben zwischen dem Reisenden und der TI SWL Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die TI SWL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10.    Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

10.1 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der TI SWL die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die TI SWL ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.

10.2  Für Klagen der TI SWL gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TI SWL vereinbart.

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© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004 – 2013

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Reiseveranstalter ist:

Tourist-Information Sankt Wendeler Land, Am Seehafen 1

66625 Nohfelden-Bosen

Tel. (06852) 90 11-0,

Fax (06852) 90 10-20

tourist-info@bostalsee.de

www.sankt-wendeler-land.de

Rechtsträger: Landkreis St. Wendel

vertreten durch Landrat Udo Recktenwald, Mommstraße 21-31, 66606 St. Wendel