Arrangements Arrangements Package Deals Arrangementen 
Startseite > Arrangements

Pauschalangebote

Im Sankt Wendeler Land macht die Freizeit Spaß! Sie können eine ganze Menge unternehmen: wandern, Rad fahren, surfen, golfen oder sich ganz den Gaumenfreuden widmen.

Wir haben Ihnen verschiedene Angebote zusammengestellt. Schmökern Sie nach Herzenslust, für Sie ist bestimmt das Richtige dabei!

Worauf haben Sie Lust?

Wandern
Rad fahren
Golf
Genuss pur
Wellness & Fitness
Unsere Klassiker
Fliegen
Segeln
Campen
Reiten
Kunst & Kultur
Gruppen & Vereine

Reisebedingungen

Unsere Reisebedingungen für Pauschal-Arrangements

Reisebedingungen

1. Reiseanmeldung, Bestätigung

Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag ist erst dann abgeschlossen, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, haben Sie das Recht, innerhalb von 10 Tagen (bei kurzen Buchungen unverzüglich nach Absenden der Reisebestätigung) zurückzutreten. Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für den Reiseveranstalter nach Ablauf dieser Frist verbindlich. Der die Buchung vornehmende Gast haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Gästen aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig, die spätestens nach Erhalt unserer Reisebestätigung zu leisten ist. Sie beträgt 25 Euro pro Person. Der Restbetrag ist bis spätestens zwei Wochen vor Anreise per Banküberweisung oder Verrechnungscheck zu bezahlen. Sofern die Anmeldung weniger als sieben Tage vor Reisebeginn erfolgt, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3. Leistungen 

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung, die sich auf die Beschreibungen im Katalog beziehen und aus den mit dem Gast rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen. Evt. Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, anderweitige Vereinbarungen als in der Buchungsbestätigung zu treffen. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Vertrag nach dessen Abschluss, die nicht wider Treu und Glauben des Veranstalters entstanden, und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, sind gestattet.

Die Tourismusstelle als Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Gast über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer unvorhersehbaren Preiserhöhung um mehr als 5 Prozent oder bei Änderung wesentlicher Preisleistungen, hat der Gast das Recht, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten bzw. ohne Mehrpreis eine gleichwertige Reise zu verlangen. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchungen

Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, hat er dies dem Reiseveranstalter schriftlich mitzuteilen. Für diesen Fall oder falls der Reisende die Reise nicht antritt, kann der Veranstalter Ersatz  für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. 

Die pauschalisierten Rücktrittsgebühren betragen pro Person:

  • bis zum 30.Tag vor Reisebeginn: 4 % des RP (Reisepreis)
  • ab dem 29.-22. Tag vor Reisebeginn: 8 % des RP
  • ab dem 21.-15. Tag vor Reisebeginn: 25 % des RP
  • ab dem 14.-7. Tag vor Reisebeginn: 40 % des RP
  • ab dem 6.Tag vor Reisebeginn: 50 % des RP

Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast nur zur Zahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Bei Umbuchungen vor Ablauf des 31. Tages vor Reisebeginn werden 25 Euro pro Person erhoben. Umbuchungswünsche nach Ablauf der Fristen werden wie Rücktritte vom Reisevertrag und Neuanmeldungen durchgeführt.

Der Reisende kann bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich bestellen. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reisevorstellungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, bemüht sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, bzw. gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 

Der Veranstalter kann nach Antritt der Reise den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich der Reisende, trotz Mahnung, vertragswidrig verhält bzw. die Reise nachhaltig stört. In diesem Falle behält die Tourismusstelle den Anspruch auf den kompletten Reisepreis, abzüglich ersparter maßgeblicher Aufwendungen. Der Veranstalter kann bis zu drei Wochen vor Reisebeginn den Vertrag auflösen, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall werden Sie sofort unterrichtet und erhalten den angezahlten Reisepreis zurück. Der Gast hat das Recht, eine mindestens gleichwertige andere Reise zu verlangen, wenn die Tourismusstelle in der Lage ist, dem Gast eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot zu offerieren.

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn durch höhere Gewalt (z.B. Schließung des Hotels) die Reise erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet ist und dies bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. 

8. Haftung und Beschränkung der Haftung

Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern vor Vertragsabschluss keine Änderung ergangen ist. 

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, nicht Bestandteil der Pauschale sind und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

Die vertragliche Haftung  der Tourismusstelle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder sie für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

9. Gewährleistung, Anzeigenpflicht

Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen, die in Form gleichwertiger Ersatzleistung bestehen kann. Der Veranstalter kann Abhilfe aber auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert. Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises fordern, falls die Reiseleitungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind. Die Minderung tritt nicht ein, wenn er schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen (am besten schriftlich). Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz fordern, es sei denn, der Reisemangel beruht auf einem Umstand, den die Tourismusstelle nicht zu vertreten hat.

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen, und evtl. Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm keine Ansprüche zu. Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt,  Ansprüche anzuerkennen. 

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche nach dem Reisevertragsrecht sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum – am besten schriftlich- beim Veranstalter geltend zu machen.

Es gilt das Datum des Poststempels. Ihre Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren nach drei Jahren.

Ihre Tourist-Information Sankt Wendeler Land

Diese Reisebedingungen gelten nur bei Pauschalangeboten, bei denen wir als Veranstalter gekennzeichnet sind. Bei allen anderen Angeboten sind wir nur Vermittler.